Welche Ausweisdokumente kann ich zum Auslesen der eID-Daten nutzen?

Für die Identifizierung mit der Online-Ausweisfunktion (eID) können Sie einen deutschen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine Unionsbürgerkarte verwenden, um Ihre eID elektronisch mittels der kostenfreien Notar-App auszulesen. Mehr zur eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR finden Sie hier.

Um die Online-Ausweisfunktion nutzen zu können, benötigen Sie Ihre persönliche Ausweis-PIN. Ihnen wurde bei Ausstellung Ihres Personalausweises ein PIN-Brief zugestellt, der u.a. Ihre Transport-PIN enthält. 

 

Sollten Sie Ihre Ausweis-PIN nicht kennen, klicken sie bitte hier.

Im Notartermin wird zusätzlich Ihr Lichtbild ausgelesen, damit die Notarin oder der Notar Sie rechtssicher identifizieren kann. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Vorübergehend oder dauerhaft im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige können bei einer Botschaft, einem Generalkonsulat oder einigen Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln einen neuen Personalausweis bzw. Reisepass beantragen. Informationen dazu finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.