Wie finde ich eine Notarin oder einen Notar für ein Online-Verfahren?

Notarinnen und Notare können in einem notariellen Online-Verfahren tätig werden, wenn sie für das Verfahren örtlich zuständig sind. Örtlich zuständig sind sie immer dann, wenn sich in ihrem Amtsbereich bestimmte Anknüpfungspunkte befinden (z.B. bei einer GmbH der Sitz der Gesellschaft oder der Sitz oder Wohnsitz eines Gesellschafters oder Geschäftsführers). 

Wenn Sie ein Online-Verfahren über online.notar.de starten, wird anhand Ihrer Angaben automatisch eine Liste der zuständigen Notarinnen und Notare erstellt, aus der Sie frei auswählen können. Ein „Klick“ genügt, um eine Notarin oder einen Notar auszuwählen. Selbstverständlich können Sie aus der Liste der zuständigen Notarinnen und Notare auch eine Ihnen bekannte Notarin oder einen Ihnen bekannten Notar auswählen. 

Alternativ können Sie sich auch telefonisch an eine Notarin oder einen Notar Ihres Vertrauens wenden, um sich zu einem notariellen Online-Verfahren einladen zu lassen. Die Notarin oder der Notar kann Sie dann – die Zuständigkeit vorausgesetzt – über einen Einladungslink zu einem Online-Verfahren einladen.