Welche Ausweisdokumente kann ich zum Auslesen der eID-Daten nutzen?
Der Gesetzgeber hat entschieden, dass eine Identifizierung mittels ausländischer eID im Rahmen der Online-Verfahren nur dann möglich ist, wenn diese nach der europäischen eIDAS-Verordnung das Vertrauensniveau „hoch“ erhalten haben. Daher werden derzeit die Identifizierungsmittel folgender EU- und EWR-Mitgliedstaaten akzeptiert:
- Belgien,
- Bulgarien,
- Dänemark,
- Estland,
- Italien,
- Kroatien,
- Lettland,
- Liechtenstein,
- Litauen,
- Luxemburg,
- Malta,
- Niederlande,
- Norwegen,
- Österreich,
- Polen,
- Portugal,
- Slowakei,
- Spanien,
- Tschechien.
Alternativ zur eID des eigenen Landes kann auch die sog. Unionsbürgerkarte verwendet werden:
Alle EU- und EWR-Staatsangehörige, die mindestens 16 Jahre alt sind, können im Inland oder bei einer zuständigen deutschen Auslandvertretung eine solche eID-Karte beantragen, um damit an einem notariellen Online-Verfahren teilzunehmen. Nähere Informationen finden Sie hier.