Welche Ausweisdokumente kann ich zum Auslesen der eID-Daten nutzen?

Der Gesetzgeber hat entschieden, dass eine Identifizierung mittels ausländischer eID im Rahmen der Online-Verfahren nur dann möglich ist, wenn diese nach der europäischen eIDAS-Verordnung das Vertrauensniveau „hoch“ erhalten haben. Daher werden derzeit die Identifizierungsmittel folgender EU- und EWR-Mitgliedstaaten akzeptiert:

  • Belgien,
  • Dänemark,
  • Estland,
  • Italien,
  • Kroatien,
  • Lettland,
  • Liechtenstein,
  • Litauen,
  • Luxemburg,
  • Malta,
  • Niederlande,
  • Norwegen,
  • Österreich,
  • Polen,
  • Portugal,
  • Schweden,
  • Slowakei,
  • Spanien,
  • Tschechien.

Alternativ zur eID des eigenen Landes kann auch die sog. Unionsbürgerkarte verwendet werden: 

Alle EU- und EWR-Staatsangehörige, die mindestens 16 Jahre alt sind, können im Inland oder bei einer zuständigen deutschen Auslandvertretung eine solche eID-Karte beantragen, um damit an einem notariellen Online-Verfahren teilzunehmen. Nähere Informationen finden Sie hier.