Wartungsarbeiten
Aufgrund von geplanten Wartungsarbeiten, kann es zu Einschränkungen bei den Online-Verfahren kommen.
Wartungsarbeiten
Aufgrund von geplanten Wartungsarbeiten, kann es zu Einschränkungen bei den Online-Verfahren kommen.
Aufgrund von geplanten Wartungsarbeiten, kann es zu Einschränkungen bei den Online-Verfahren kommen.
Aufgrund von geplanten Wartungsarbeiten, kann es zu Einschränkungen bei den Online-Verfahren kommen.
Gründung einer GmbH / UG
Sie möchten eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) gründen?
Oder Sie sind sich noch nicht sicher, welche Gesellschaftsform für Ihr Vorhaben die richtige ist?
Dann vereinbaren Sie jetzt Ihren digitalen Notartermin und lassen Sie sich online von Ihrem Notar oder Ihrer Notarin umfassend beraten. Die Notarin oder der Notar entwirft einen für Sie maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrag sowie alle weiteren erforderlichen Dokumente einschließlich Gesellschafterliste und Handelsregisteranmeldung.
Sobald alle Fragen geklärt sind, findet der Beurkundungstermin digital in einer Videokonferenz statt. So können Sie bequem von überall aus teilnehmen.
Anschließend kümmert sich Ihre Notarin oder Ihr Notar um die Eintragung im Handelsregister. Die Notarin oder der Notar prüft außerdem, dass alles korrekt eingetragen worden ist.
Mehr zu den notwendigen Schritten einer Unternehmensgründung erfahren Sie hier.
Die Notarkosten sind gesetzlich geregelt und in ganz Deutschland gleich. Ihre Notarin oder Ihr Notar erläutert Ihnen gerne die gesetzlich festgelegten Kosten. Dabei ist von der Beratung über die Vertragsgestaltung bis zur Beurkundung und dem Vollzug alles im Preis inbegriffen. Weitere Informationen und Beispiele zu den Notarkosten finden Sie hier.
Gründungsvollmacht GmbH / UG
Sie wollen sich bei der Gründung einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt) vertreten lassen?
Die Beurkundung einer Gründungsvollmacht kann ganz bequem online durchgeführt werden.
Vereinbaren Sie nun Ihren Online-Beurkundungstermin und lassen Sie sich digital von Ihrer Notarin oder Ihrem Notar beraten und eine Gründungsvollmacht erstellen. Sobald alle Fragen geklärt sind, findet der Beurkundungstermin digital in einer Videokonferenz statt.
Gesellschafterbeschluss / Satzungsänderung
Sie wollen den Sitz oder die Firma Ihrer GmbH ändern?
Oder das Stammkapital Ihrer GmbH erhöhen?
Sämtliche Änderungen Ihres Gesellschaftsvertrags einschließlich Kapitalmaßnahmen können online beurkundet werden. Allerdings nur, wenn alle Gesellschafter sich einig sind (einstimmiger Gesellschafterbeschluss). Bei streitigen Mehrheitsbeschlüssen kontaktieren Sie bitte eine Notarin oder einen Notar für einen Termin vor Ort.
Vereinbaren Sie direkt Ihren Online-Beurkundungstermin und lassen Sie sich digital von Ihrer Notarin oder Ihrem Notar beraten. Die Notarin oder der Notar entwirft auch Ihren individuellen Gesellschafterbeschluss. Sobald alle Fragen geklärt sind, findet der Beurkundungstermin digital in einer Videokonferenz statt. So können Sie bequem von überall aus teilnehmen.
Die Notarkosten sind gesetzlich geregelt und in ganz Deutschland gleich. Ihre Notarin oder Ihr Notar erläutert Ihnen gerne die gesetzlich festgelegten Kosten. Dabei ist von der Beratung über die Vertragsgestaltung bis zur Beurkundung und dem Vollzug alles im Preis inbegriffen. Weitere Informationen und Beispiele zu den Notarkosten finden Sie hier.
Anmeldung zum Handelsregister
Sie wollen Ihre Geschäftsanschrift ändern oder Ihr Unternehmen hat einen neuen Vertreter?
Sämtliche Handelsregisteranmeldungen können digital beglaubigt werden und zwar für jede Unternehmensform (e.K., GmbH, UG, KG, GmbH & Co. KG, AG, KGaA etc.).
Um rechtliche Fragen müssen Sie sich dabei nicht kümmern: Ihre Notarin oder Ihr Notar entwirft Ihre individuelle Anmeldung. Anschließend lassen Sie Ihre Signatur bequem in einer Videokonferenz beglaubigen. Um die Einreichung beim Handelsregister kümmert sich Ihre Notarin oder Ihr Notar. Sie oder er prüft anschließend außerdem, ob alles korrekt eingetragen worden ist.
Anmeldung zum Vereinsregister
Sie haben einen Verein gegründet und wollen ihn nun ins Vereinsregister eintragen lassen?
Oder Sie haben einen neuen Vorstand gewählt?
Sämtliche Anmeldungen eines Vereins – von der Gründung über die Satzungsänderung und Vorstandsänderung bis hin zur Auflösung – können online beglaubigt werden. Um rechtliche Fragen müssen Sie sich nicht kümmern: Ihre Notarin oder Ihr Notar entwirft Ihre individuelle Anmeldung. Anschließend lassen Sie Ihre Signatur bequem in einer Videokonferenz beglaubigen. Um die Einreichung beim Vereinsregister kümmert sich Ihre Notarin oder Ihr Notar. Sie oder er prüft anschließend außerdem, ob alles korrekt eingetragen worden ist.
Viele Informationen rund um das Thema Vereinsgründung stehen unter verein-gruenden.notar.de für Sie bereit.
Anmeldung zum Partnerschaftsregister
Sie haben eine Partnerschaftsgesellschaft gegründet und wollen sie nun in das Partnerschaftsregister eintragen lassen?
Oder Sie haben Namen und Sitz Ihrer Partnerschaft geändert?
Alle Anmeldungen einer Partnerschaftsgesellschaft – von der Gründung über die Satzungsänderung bis hin zur Auflösung – können online beglaubigt werden. Ihre Notarin oder Ihr Notar entwirft Ihre individuelle Anmeldung. Anschließend lassen Sie Ihre Signatur bequem in einer Videokonferenz beglaubigen. Um die Einreichung beim Partnerschaftsregister kümmert sich Ihre Notarin oder Ihr Notar. Sie oder er prüft anschließend außerdem, ob alles korrekt eingetragen worden ist.
Anmeldung zum Genossenschaftsregister
Sie haben eine Genossenschaft gegründet und wollen diese nun in das Genossenschaftsregister eintragen lassen?
Oder Sie haben einen neuen Vorstand gewählt?
Alle Anmeldungen einer Genossenschaft – von der Gründung über die Satzungsänderung und Vorstandsänderung bis hin zur Auflösung – können online beglaubigt werden. Ihre Notarin oder Ihr Notar entwirft Ihre individuelle Anmeldung. Anschließend lassen Sie Ihre Signatur bequem in einer Videokonferenz beglaubigen. Um die Einreichung beim Genossenschaftsregister kümmert sich Ihre Notarin oder Ihr Notar. Sie oder er prüft anschließend außerdem, ob alles korrekt eingetragen worden ist.
Anmeldung zum Gesellschaftsregister
Sie haben eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet und wollen diese nun in das Gesellschaftsregister eintragen lassen?
Oder gibt es einen neuen Gesellschafter?
Alle Anmeldungen einer GbR – von der Gründung über die Satzungsänderung bis hin zur Auflösung – können nun online beglaubigt werden. Ihre Notarin oder Ihr Notar entwirft Ihre individuelle Anmeldung. Anschließend lassen Sie Ihre Signatur bequem in einer Videokonferenz beglaubigen. Um die Einreichung beim Gesellschaftsregister kümmert sich Ihre Notarin oder Ihr Notar. Sie oder er prüft anschließend außerdem, ob alles korrekt eingetragen worden ist.