Was benötige ich für eine Online-Beurkundung?

Für die Teilnahme ist Standard-Hardware ausreichend:

Smartphone

Ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle (darüber verfügen alle aktuellen Geräte) und Mobilfunkempfang sowie die Notar-App, die kostenlos im App Store oder im Google Play Store heruntergeladen werden kann.

Computer oder Tablet

Computer, Laptop oder iPad mit Kamera und Mikrofon/Lautsprecher sowie ein Standard-Browser (Chrome, Edge, Safari etc.).

Ausweisdokumente

Einen Personalausweis mit eID-Funktion und Ausweis-PIN. Mehr dazu erfahren Sie unter personalausweisportal.de.
Bei Personalausweisen, die vor dem 02.08.2021 ausgestellt wurden, benötigen Sie zusätzlich einen Reisepass.

Internet

Eine ausreichend schnelle Internetverbindung.

Die Notarin oder der Notar muss Sie in der Videokonferenz sicher identifizieren. Hierzu sind je nach Staatsangehörigkeit folgende Ausweisdokumente erforderlich:

Verfügen Sie über einen gültigen Personalausweis, der ab dem 02.08.2021 ausgestellt wurde, ist dieser Personalausweis inklusive freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID) allein ausreichend.

Die Ausweis-PIN wird regelmäßig im Rahmen der Ausstellung des Personalausweises übermittelt. Sollten Sie diese verloren haben, können Sie in Ihrem Bürgeramt eine neue Ausweis-PIN setzen lassen. Bitte nehmen Sie zu diesem Termin Ihren Personalausweis mit.

Sollte Ihr Personalausweis vor dem 02.08.2021 ausgestellt worden sein, benötigen Sie zusätzlich Ihren gültigen Reisepass.

Als Bürgerin oder Bürger mit der Staatsangehörigkeit eines EU-Staates benötigen Sie eine eID-Karte mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion. Darüber hinaus benötigen Sie in der Regel einen gültigen Reisepass für das Auslesen des digitalen Lichtbildes im digitalen Notartermin. Hier finden Sie eine Liste der ausländischen Ausweisdokumente, die Sie für das notarielle Online-Verfahren verwenden können. 

Darüber hinaus können Sie auch mit einem elektronischen Aufenthaltstitel oder mit einer Unionsbürgerkarte an den Online-Verfahren teilnehmen. Alle EU- und EWR- Staatsangehörige, die mindestens 16 Jahre alt sind, können im Inland oder bei einer zuständigen deutschen Auslandsvertretung eine eID-Karte (auch Unionsbürgerkarte genannt) beantragen, um damit an einem notariellen Online-Verfahren teilzunehmen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Bürgerinnen und Bürger eines Drittstaats benötigen einen elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion oder ein anderes Ausweisdokument, das für das Auslesen der eID-Daten genutzt werden kann. Weitere Informationen finden Sie in unserer eID- und Lichtbild-Liste.

Darüber hinaus benötigen Sie in der Regel einen geeigneten Reisepass für das Auslesen des digitalen Lichtbildes in der Ausweis-App. Sollte Ihr elektronischer Aufenthaltstitel ab dem 02.08.2021 ausgestellt worden sein, benötigen Sie keinen Reisepass.

Verfügen Sie über einen gültigen Personalausweis, der ab dem 02.08.2021 ausgestellt wurde, ist dieser Personalausweis inklusive freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID) allein ausreichend.

Die Ausweis-PIN wird regelmäßig im Rahmen der Ausstellung des Personalausweises übermittelt. Sollten Sie diese verloren haben, können Sie in Ihrem Bürgeramt eine neue Ausweis-PIN setzen lassen. Bitte nehmen Sie zu diesem Termin Ihren Personalausweis mit.

Sollte Ihr Personalausweis vor dem 02.08.2021 ausgestellt worden sein, benötigen Sie zusätzlich Ihren gültigen Reisepass.

Als Bürgerin oder Bürger mit der Staatsangehörigkeit eines EU-Staates benötigen Sie eine eID-Karte mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion. Darüber hinaus benötigen Sie in der Regel einen gültigen Reisepass für das Auslesen des digitalen Lichtbildes im digitalen Notartermin. Hier finden Sie eine Liste der ausländischen Ausweisdokumente, die Sie für das notarielle Online-Verfahren verwenden können. 

Darüber hinaus können Sie auch mit einem elektronischen Aufenthaltstitel oder mit einer Unionsbürgerkarte an den Online-Verfahren teilnehmen. Alle EU- und EWR- Staatsangehörige, die mindestens 16 Jahre alt sind, können im Inland oder bei einer zuständigen deutschen Auslandsvertretung eine eID-Karte (auch Unionsbürgerkarte genannt) beantragen, um damit an einem notariellen Online-Verfahren teilzunehmen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Bürgerinnen und Bürger eines Drittstaats benötigen einen elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion oder ein anderes Ausweisdokument, das für das Auslesen der eID-Daten genutzt werden kann. Weitere Informationen finden Sie in unserer eID- und Lichtbild-Liste.

Darüber hinaus benötigen Sie in der Regel einen geeigneten Reisepass für das Auslesen des digitalen Lichtbildes in der Ausweis-App. Sollte Ihr elektronischer Aufenthaltstitel ab dem 02.08.2021 ausgestellt worden sein, benötigen Sie keinen Reisepass.

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