Wie läuft die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbe­schränkt) ab?

Grafik, die Laptop und Checkliste darstellt, zum Schritt "Festlegung von Firma und Geschäftsgegenstand" beim Ablauf einer Unternehmensgründung Grafik, die Laptop und Checkliste zeigt (in Schwarz-Weiß), zum Schritt "Festlegung von Firma und Geschäftsgegenstand" beim Ablauf einer Unternehmensgründung

Festlegung von Firma und Geschäftsgegen­stand

Nachdem Sie Ihre Geschäftsidee gefunden und sich für eine Unternehmensgründung entschieden haben, müssen Sie sich überlegen, welchen Namen (die sogenannte „Firma“) Ihre Gesellschaft erhalten soll. Achten Sie bei der Wahl der Firma darauf, dass sic…

Nachdem Sie Ihre Geschäftsidee gefunden und sich für eine Unternehmensgründung entschieden haben, müssen Sie sich überlegen, welchen Namen (die sogenannte „Firma“) Ihre Gesellschaft erhalten soll. Achten Sie bei der Wahl der Firma darauf, dass sich diese von den Namen anderer Unternehmen abhebt und einprägsam ist. Die Rechtsform – d.h. GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) – muss in der Firma ebenfalls enthalten sein. Eine Abkürzung des (haftungsbeschränkt) ist bei der UG nicht zulässig. Sie haben die Möglichkeit, bei der örtlichen IHK abklären zu lassen, ob Ihre Wunschfirma schon vergeben ist. Gerne unterstützt Sie auch Ihre Notarin oder Ihr Notar dabei.

Die Wahl der passenden Rechtsform hängt maßgeblich von den individuellen Zielen und finanziellen Rahmenbedingungen ab. GmbH und UG (haftungsbeschränkt) unterscheiden sich primär durch ihr Stammkapital und den Regelungen zur Gewinnverwendung:

  • Bei der GmbH beträgt das Stammkapital 25.000 Euro, wobei es mindestens zur Hälfte, also in Höhe von 12.500 Euro eingezahlt werden muss. Die gesamte Gewinnausschüttung kann vorgenommen werden.

  • Eine UG (haftungsbeschränkt) können Sie bereits mit einem Mindeststammkapital ab 1 Euro gründen. In der Praxis empfiehlt sich jedoch schon wegen der Gründungskosten ein höheres Stammkapital, da die Gründungskosten regelmäßig von der Gesellschaft getragen werden. Durch das geringe Stammkapital einer UG (haftungsbeschränkt) kann im Umgang mit Banken und (potentiellen) Vertragspartnern zudem die Bonität des Unternehmens beeinflusst werden. Darüber hinaus ist die UG (haftungsbeschränkt) zur anteiligen Gewinnrücklagenbildung verpflichtet, bis ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erreicht ist.

Gerne berät und unterstützt Sie auch Ihre Notarin oder Ihr Notar bei der Wahl der geeigneten Rechtsform.
 

Grafik, die Kalender und "Plus"-Symbol zeigt (in Schwarz-Weiß), zum Schritt "Vereinbarung eines Notartermins über online.notar.de" beim Ablauf einer Unternehmensgründung

Vereinbaren Sie über online.notar.de einen Notartermin

Legen Sie bei online.notar.de ein Nutzerkonto an und übermitteln Sie alle für Sie wichtigen Informationen zur Gründung Ihrer GmbH an Ihre Notarin oder Ihren Notar des Vertrauens. Er oder sie wird Sie beraten, welche Regeln Sie in Ihrem Gesellschaftsvertrag aufnehmen sollten und übernimmt ohne Mehrkosten die gesamte Vertragsgestaltung. Die Notarin oder der Notar bereitet für Sie außerdem die Handelsregisteranmeldung und auch die regelmäßig erforderliche Gesellschafterliste vor. 

Grafik, die Laptop mit Person und Sprechblase auf Bildschirm zeigt (in Schwarz-Weiß), zum Schritt "Online Notartermin" beim Ablauf einer Unternehmensgründung

Online Notartermin

Lassen Sie die Dokumente für die GmbH-Gründung von dem Notar oder der Notarin Ihres Vertrauens beurkunden. In dem Notartermin können auch nochmal alle offenen Fragen geklärt werden. 

Grafik, die mehrere abgerundete Balken übereinander und Euro-Zeichen zeigt, zum Schritt "Eröffnung eines Geschäftskontos und Einzahlung des Stammkapitals" beim Ablauf einer Unternehmensgründung Grafik, die mehrere abgerundete Balken übereinander und Euro-Zeichen zeigt (in Schwarz-Weiß), zum Schritt "Eröffnung eines Geschäftskontos und Einzahlung des Stammkapitals" beim Ablauf einer Unternehmensgründung

Eröffnung eines Geschäftskontos und Einzahlung des Stammkapitals

Mit der Gründungsurkunde, die Ihnen Ihre Notarin oder Ihr Notar nach der Beurkundung übermittelt, können Sie bei einer Bank Ihrer Wahl für Ihre Gesellschaft ein Geschäftskonto eröffnen. Auf dieses Konto wird das Stammkapital der GmbH oder UG eingezahlt. Übermitteln Sie den Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals an Ihre Notarin oder Ihren Notar.

Eintragung in das Handelsregister

Nachdem Sie Ihrer Notarin oder Ihrem Notar die Einzahlung des Stammkapitals bestätigt haben, kümmert sich diese(r) darum, dass Ihre Gesellschaft korrekt im Handelsregister eingetragen wird. Mit Eintragung der Gesellschaft entsteht die Gesellschaft auch für den Rechtsverkehr und die Haftung der Gesellschafter ist auf die Einzahlung der Stammeinlage begrenzt. Ab jetzt können Sie mit Ihrer Gesellschaft am Rechtsverkehr teilnehmen!

Anmeldung eines Gewerbes und Steuernummer beantragen

Nun müssen Sie Ihre neue Gesellschaft in der Regel nur noch beim örtlich zuständigen Gewerbeamt anmelden. Zusätzlich müssen Sie das Finanzamt über die GmbH-Gründung über ELSTERinformieren, damit Sie eine Steuernummer und die dazugehörige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Ihr Unternehmen erhalten. 

Weitere Informationen zur Gründung einer GmbH stehen unter gmbh-gruenden.notar.de für Sie bereit.

Gehen Sie jetzt einfach online zu Ihrem Notar.

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