Nachdem Sie Ihre Geschäftsidee gefunden und sich für eine Unternehmensgründung entschieden haben, müssen Sie sich überlegen, welchen Namen (die sogenannte „Firma“) Ihre Gesellschaft erhalten soll. Achten Sie bei der Wahl der Firma darauf, dass sic…
Nachdem Sie Ihre Geschäftsidee gefunden und sich für eine Unternehmensgründung entschieden haben, müssen Sie sich überlegen, welchen Namen (die sogenannte „Firma“) Ihre Gesellschaft erhalten soll. Achten Sie bei der Wahl der Firma darauf, dass sich diese von den Namen anderer Unternehmen abhebt und einprägsam ist. Die Rechtsform – d.h. GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) – muss in der Firma ebenfalls enthalten sein. Eine Abkürzung des (haftungsbeschränkt) ist bei der UG nicht zulässig. Sie haben die Möglichkeit, bei der örtlichen IHK abklären zu lassen, ob Ihre Wunschfirma schon vergeben ist. Gerne unterstützt Sie auch Ihre Notarin oder Ihr Notar dabei.
Die Wahl der passenden Rechtsform hängt maßgeblich von den individuellen Zielen und finanziellen Rahmenbedingungen ab. GmbH und UG (haftungsbeschränkt) unterscheiden sich primär durch ihr Stammkapital und den Regelungen zur Gewinnverwendung:
Bei der GmbH beträgt das Stammkapital 25.000 Euro, wobei es mindestens zur Hälfte, also in Höhe von 12.500 Euro eingezahlt werden muss. Die gesamte Gewinnausschüttung kann vorgenommen werden.
Eine UG (haftungsbeschränkt) können Sie bereits mit einem Mindeststammkapital ab 1 Euro gründen. In der Praxis empfiehlt sich jedoch schon wegen der Gründungskosten ein höheres Stammkapital, da die Gründungskosten regelmäßig von der Gesellschaft getragen werden. Durch das geringe Stammkapital einer UG (haftungsbeschränkt) kann im Umgang mit Banken und (potentiellen) Vertragspartnern zudem die Bonität des Unternehmens beeinflusst werden. Darüber hinaus ist die UG (haftungsbeschränkt) zur anteiligen Gewinnrücklagenbildung verpflichtet, bis ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erreicht ist.
Gerne berät und unterstützt Sie auch Ihre Notarin oder Ihr Notar bei der Wahl der geeigneten Rechtsform.