Welche notariellen Verfahren können online durchgeführt werden?
Für folgende Verfahren hat der Gesetzgeber die notariellen Online-Verfahren zugelassen:
- die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt),
- Gründungsvollmachten für die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt),
- einstimmige Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), z.B. Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen,
- sämtliche Anmeldungen zum Gesellschaftsregister,
- sämtliche Anmeldungen zum Genossenschaftsregister,
- sämtliche Anmeldungen zum Handelsregister,
- sämtliche Anmeldungen zum Partnerschaftsregister,
- sämtliche Anmeldungen zum Vereinsregister.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob für Ihr Vorhaben ein Online-Verfahren zulässig ist, kontaktieren Sie vorab einfach eine Notarin oder einen Notar Ihrer Wahl. Mit der Notarsuche unter www.notar.de finden Sie alle Notarinnen und Notare in Ihrer Nähe. Diese helfen Ihnen gerne weiter.