Welche Ausweisdokumente benötige ich, um an den Online-Verfahren teilzunehmen?

Sind Sie im Besitz eines Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels, der ab dem 2. August 2021 ausgestellt wurde? Dann benötigen Sie nichts weiter.

Andernfalls benötigen Sie 

  • einen Personalausweis (unabhängig vom Ausstellungsdatum), einen elektronischen Aufenthaltstitel (unabhängig vom Ausstellungsdatum) oder eine Unionsbürgerkarte und
  • zusätzlich Ihren Reisepass.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Ausweisdokumente gültig sein müssen, damit Sie diese zur Identifizierung nutzen können. 

Für eine Liste der zulässigen ausländischen Ausweisdokumente klicken Sie bitte hier.

Vorübergehend oder dauerhaft im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige können bei einer Botschaft, einem Generalkonsulat oder einigen Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln einen neuen Personalausweis bzw. Reisepass beantragen. Informationen dazu finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.